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1. Vorwort

Der SC Stirn versteht sich als Ort, an dem Kinder und Jugendliche Freude am Fußball, sportliche Entwicklung und soziale Gemeinschaft erfahren. Das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen steht für uns an oberster Stelle. Wir übernehmen Verantwortung für ihr Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung.

2. Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt für alle Mitglieder, Übungsleiter, Trainer, Betreuer, ehrenamtlich Tätigen, sowie für alle weiteren Personen, die in unserem Verein mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen.

3. Grundprinzipien

Kindeswohl vor Vereinsinteresse: Entscheidungen werden stets am Wohl der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet.

Respekt und Wertschätzung: Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen begegnen einander auf Augenhöhe.

Null Toleranz bei Gewalt: Körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt werden nicht geduldet.

Partizipation: Kinder und Jugendliche werden altersgerecht an Entscheidungen beteiligt, die sie betreffen.

4. Verhaltensregeln für alle im Verein

1. Wir achten die persönlichen Grenzen jedes Kindes und Jugendlichen.

2. Wir lassen keine abwertenden oder beleidigenden Bemerkungen zu.

3. Körperliche Nähe (z. B. Hilfestellungen beim Sport) erfolgt nur professionell und mit Zustimmung.

4. Private Kontakte über soziale Medien, Messenger oder Telefon sind auf das Notwendige zu beschränken.

5. Fahrten und Übernachtungen werden transparent organisiert und finden in klaren Regeln statt (z. B. getrennte Schlafräume für Erwachsene und Kinder).

5. Präventive Maßnahmen

Erweitertes Führungszeugnis: Alle Trainerinnen und Betreuerinnen legen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Schulungen: Wir bieten regelmäßige Schulungen zu den Themen Prävention, Kindeswohlgefährdung und Erste Hilfe an. Ansprechpersonen: Im Verein gibt es einen festen Kinder- undJugendschutzbeauftragten.

6. Verfahren bei Verdachtsfällen

Jedes Mitglied sowie Nichtmitglied ist verpflichtet, Auffälligkeiten oder Verdachtsmomente an die Ansprechpartner/Zuständigen im Verein (siehe Punkt 10. des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes) zu melden.  Ansprechpartner/Zuständige im Verein nehmen die Meldung auf, erstellen eine Dokumentation und prüfen diese vertraulich und halten ggf. Rücksprache mit dem Jugendamt bzgl. der weiteren Vorgehensweise.

In schwerwiegenden Fällen erfolgt eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt oder anderen zuständigen Stellen.

Weiterhin wird in Abstimmung mit dem Jugendamt die Öffentlichkeit über einen Vorfall durch die Ansprechpartner/Zuständige informiert

Der Schutz des Kindes hat stets Vorrang vor dem Schutz der Person, gegen die sich ein Verdacht richtet.

 

7. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 

Regelmäßige Mannschaftsbesprechungen, bei denen Kinder ihre Meinung äußern können.  Einrichtung einer anonymen Feedback-Möglichkeit (Briefkasten).

Beteiligung von Jugendspielern in der Jugendleitung oder im Vereinsjugendausschuss.

8. Kommunikation und Transparenz

Das Schutzkonzept wird allen Mitgliedern zugänglich gemacht (Homepage, Aushang im Vereinsheim).

Eltern werden aktiv über Maßnahmen informiert.

Kinder und Jugendliche werden kindgerecht über ihre Rechte aufgeklärt.

9. Evaluation und Weiterentwicklung

Das Konzept wird mindestens alle zwei Jahre überprüft und ggf. angepasst.

Erfahrungen aus der Praxis, Rückmeldungen von Kindern, Eltern und Betreuenden fließen in die Weiterentwicklung ein.

10. Ansprechpartner/Zuständige im Verein 

Jugendleiter und Kinder- / Jugendschutzbeauftragte: Michael Höppler

1. Vorstand: Klaus Jesch

2. Vorstand: Tobias Neugebauer

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